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Die Riester-Geld-Rente

Der Aufbau einer privaten Riester-Rente wird mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Von der reinen Zulagenförderung profitieren vor allem Familien mit Kindern. Singles und Ehepaare mit hohem Einkommen bringt dagegen die Steuerfreiheit der Beiträge über die reine Zulagengutschrift hinaus zusätzliche Steuerersparnisse. Die späteren Rentenzahlungen müssen versteuert werden.

Um von der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge per Riester-Rente profitieren zu können, müssen Sie zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen zum Kreis der geförderten Personen gehören
  • Sie müssen einen förderfähigen, zertifizierten Riester-Ansparvertrag abschließen

Wer hat Anspruch auf Förderung?

In den Genuss der Förderung kommen alle jene, die von der Kürzung der staatlichen Renten und Versorgungsleistungen betroffen sind, also vor allem die rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer sowie Beamte. Nicht gefördert werden hingegen Mitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, wie beispielsweise Rechtsanwälte oder Ärzte. Das Gleiche gilt für nichtpflichtversicherte Selbstständige oder freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung. (Vergleich: „Wer hat Anspruch auf Förderung?“)

Die Ehegattenregelung Riester-Rente zum Nulltarif

Sie sind nicht förderberechtigt, aber verheiratet? Dann können Sie trotzdem einen Vertrag abschließen und ihn sogar allein mit staatlichen Zuschüssen füllen. Voraussetzung: Ihr Ehepartner erhält die Förderung und bespart einen eigenen Riester-Vertrag. Sie selbst füllen Ihren Vertrag dann allein mit der staatlichen Förderung auf, wobei die Kinderzulagen üblicherweise dem Konto der Frau und nur auf Antrag dem Mann gutgeschrieben werden. Natürlich können Sie auch weitere Einzahlungen auf den Vertrag leisten, um die spätere Rente zu erhöhen. Darauf gibt es dann aber keine zusätzliche Förderung.

Die geförderten Anlageformen

Förderfähig sind grundsätzlich nur Anlageformen, die bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, zum Beispiel im Alter eine steigende oder zumindest gleichbleibende, lebenslange Monatsrente garantieren. Das können private Rentenversicherungen, fondsgebundene Rentenversicherungen, Investmentfondssparpläne oder Banksparpläne sein. Aber auch betriebliche Angebote, wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, können mit Riester-Zulage bespart werden. Seit 2008 gibt es Fördergelder auch für Bausparverträge und Riester-Darlehen, mit denen Vorsorgewillige sich eine „Eigenheimrente“ erwirtschaften. Für diese Form der Vorsorge wurde der Begriff „Wohn-Riester“ geprägt.

Gefördert werden allerdings nur Produkte, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (ab Sommer 2010 durch das Bundesamt für Steuern) zertifiziert wurden. Die Zertifizierung ist kein Qualitätssiegel. Sie besagt nur, dass das jeweilige Produkt alle Prüfpunkte nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz erfüllt und damit förderfähig ist. Ob die Qualität des Produkts stimmt, das Kleingedruckte rechtlich einwandfrei ist und – wie vorgeschrieben – alle Kosten transparent offengelegt wurden, prüft die Zertifizierungsstelle nicht.

Wie hoch ist die Förderung?

Der Aufbau einer privaten Riester-Rente wird vom Staat mit Zulagen und Steuervorteilen gefördert. Die Höhe der Förderung hängt vor allem vom Familienstand ab. Als Zuschuss gibt es eine Grundzulage von 154 Euro pro Sparer. Gehören Kinder zu Ihrem Haushalt, kommen Kinderzulagen hinzu. Für jedes vor 2008 geborene, kindergeldberechtigte Kind gibt es 185 Euro, für alle ab 2008 geborenen Kinder sind es sogar 300 Euro. Auch Berufseinsteiger fördert der Staat. Wer mit dem Riester-Vertrag noch vor dem 25. Lebensjahr beginnt, erhält zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Den vollen Zuschuss erhalten Sie aber nur, wenn Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens vom Vorjahr abzüglich Zulagen als Eigenbeitrag in einen förderfähigen Vorsorgevertrag einzahlen. Bei geringeren Beiträgen verringern sich Grund- und Kinderzulage entsprechend.

Ist Ihr Einkommen so niedrig oder die Summe der Zulagen – beispielsweise weil Sie mehrere Kinder haben – so hoch, dass die Förderung den vom Staat geforderten Eigenbeitrag übersteigt, greift eine Sonderregelung. Sie müssen dann mindestens einen Sockelbetrag von 60 Euro pro Jahr aus eigener Tasche in den Vertrag einzahlen. Sonst kommen Sie nicht in den vollen Genuss der Zulagen

Wer profitiert am meisten von der Förderung?

Von der Zulagenförderung profitieren Sie vor allem, wenn Sie ein geringes Einkommen und mehrere Kinder haben. Denn Sie erwerben bereits mit geringem Eigenaufwand Anspruch auf staatliche Förderung. Zählen Sie zu den Besserverdienern, macht zusätzliche Vorsorge das Riester-Sparen interessant. Sie können Ihren gesamten Vorsorgeaufwand, der aus den eigenen Beiträgen plus staatlichen Zulagen besteht, bis zum förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Sparer und Jahr als Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, ob Ihnen über die Zulage hinaus noch eine Steuererstattung zusteht. Im Gegenzug bittet der Fiskus alle Riester-Sparer im Alter zur Kasse: Ihre spätere Riester-Rente müssen Sie voll versteuern. Bei Rentenbeginn können Sie sich 30 Prozent des angesparten Kapitals auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Diese Kapitalentnahme müssen Sie allerdings ebenfalls in voller Höhe versteuern.

Vertragsabbruch ist förderschädlich

Falls Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig abbrechen, kennt der Staat kein Pardon: Dann müssen Sie die erhaltene Förderung und die erzielten Steuervorteile zurückzahlen. Das kann auch im Todesfall passieren. Nur der Ehepartner kann das angesparte Kapital bzw. den Vertrag ohne Fördernachteil übernehmen, um damit seine eigene Riester-Vorsorge aufzustocken. Alle anderen Erben – auch die Kinder – erhalten nur das nach Abzug der Förderung verbleibende Kapital.

Tipp: Wollen Sie wissen, worauf Sie bei der Riester-Rente alles achten müssen?

Die Checkliste der Deutschen Rentenversicherung hilft weiter.

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