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Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Wenn Sie eine Behinderung mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent nachweisen können, Ihr Rentenkonto wenigstens 35 Jahre Versicherungszeit aufweist und Sie vor 1952 geboren sind, können Sie schon mit 60 Jahren vorzeitig in Rente gehen. Allerdings nur mit einem Abschlag von 10,8 Prozent. Für alle später geborenen Schwerbehinderten steigt auch diese Altersgrenze bis auf 63 Jahre an. Der Rentenabschlag von 10,8 Prozent bleibt aber auch dann bestehen.

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