Die große Witwen-/Witwerrente
Anspruch auf eine große Witwen-/Witwerrente haben Sie, wenn Sie älter als 45 Jahre oder vermindert erwerbsfähig sind oder, wenn Sie ein eigenes Kind bzw. ein Kind des verstorbenen Ehepartners erziehen. Das gleiche gilt, wenn Sie einem behindertes Kind zu versorgen haben – unabhängig von dessen Alter. Die große Witwen-/Witwerrente beträgt 55 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die Ihr Ehepartner zum Todeszeitpunkt Anspruch hatte. Bei Ehepaaren, die vor dem 01.01.2001 geheiratet haben oder bei denen beide Partner vor dem 1.1.1962 geboren sind, beträgt die Rente noch 60 Prozent.