Die kleine Witwen-/Witwerrente
Wenn Sie bei Tod Ihres Partners noch jünger als 45 Jahre sind und keine Kinder zu erziehen haben, erhalten Sie die kleine Witwen-/Witwerrente. Sie beträgt 25 Prozent der Rente wegen voller Erwerbsminderung, auf die Ihr Ehepartner zum Todeszeitpunkt Anspruch gehabt hätte. Bei einer Eheschließung nach dem Jahr 2001 oder wenn beide Partner nach dem 1.1.1962 geboren sind, wird die kleine Witwen-/Witwerrente nur noch zwei Jahre lang gezahlt. Denn es wird davon ausgegangen, dass Sie nach einer solchen Übergangszeit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
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