Rürup-Rente
Die Rürup-Rente ist eine staatlich geförderte private Rentenversicherung, die in weiten Teilen der gesetzlichen Rente ähnelt. Sie soll vor allem Selbstständigen die Möglichkeit bieten, mit staatlicher Förderung eine Basisabsicherung für das Alter aufzubauen. Ob sich das lohnt, sollten Sie gründlich prüfen. Ebenso, ob der Vertrag zu Ihrer Lebensplanung passt. Denn die Förderbedingungen machen die Rürup-Rente sehr unflexibel.
Die Basis-Rente, nach ihrem Erfinder, dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup, auch Rürup-Rente, genannt, ist eine private Rentenversicherung, die in vielen Teilen der gesetzlichen Rente ähnelt. Konzipiert wurde sie vor allem für Selbstständige und deren Angehörige, die keinen Anspruch auf eine staatliche Rente oder eine berufsständische Versorgung haben. Für sie ist die Rürup- Rente bislang die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt für das Alter vorzusorgen. Der Abschluss eines Rürup-Vertrags steht aber grundsätzlich allen Steuerpflichtigen offen. Deshalb können Sie auch als angestellte Besserverdiener davon profitieren. Das gleiche gilt, wenn Sie als Arbeitnehmer bereits kurz vor dem Ruhestand stehen. Der Grund: Bei der Rürup-Rente sind auch hohe Einmalbeiträge zulässig und steuerlich abzugsfähig. Sofern sie noch kurz vor Rentenbeginn vorhandene Versorgungslücken entdecken und über entsprechendes Kapital verfügen, können Sie diese daher bei der Rürup-Rente mit staatlicher Förderung schließen. Auch wenn Sie bereits älter sind und Arbeitslosigkeit droht, kann die Rürup-Rente unter Umständen interessant sein. Denn eingezahltes Vermögen ist „Hartz-IV-sicher“ und muss im Fall von Arbeitslosengeld II weder aufgelöst noch auf Freibeträge angerechnet werden.
Wie wird die Rürup-Rente vom Staat gefördert?
Der Staat fördert die Rürup-Rente mit Steuervorteilen: Sie können die Beiträge - neben den Aufwendungen für die gesetzliche Rente – als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen. Im Jahr 2010 erkennt das Finanzamt zunächst 70 Prozent der Beiträge bis zum Höchstbetrag von 13.200 Euro bei Singles und 26.400 Euro bei Ehepaaren als Sonderausgaben an. Danach steigt die Förderung schrittweise an, bis 2025 der volle Beitrag (maximal 20.000 Euro/Singles und 40.000 Euro/Ehepaare) zu 100 Prozent, abgesetzt werden kann.
Dafür müssen Sie die aus dem Vertrag fließende Rente später genau wie die gesetzliche Rente versteuern – und zwar ab dem Jahr 2040 zu 100 Prozent.
Wenn Sie zum Beispiel als Angestellter rentenversicherungspflichtig sind oder als Freiberufler in ein berufliches Versorgungswerk einzahlen, können Sie nicht die volle Förderung nutzen. Der absetzbare Höchstbetrag vermindert sich um die in die gesetzliche Rentenversicherung bzw. das Versorgunswerk eingezahlten Beiträge. Ähnlich sieht es aus, wenn Sie Beamter sind. Hier rechnet der Fiskus so, als würden Sie Rentenbeiträge zahlen.
Welche Produkte werden gefördert?
Rürup-Renten sind komplizierte Anlageprodukte. Deshalb sollten Sie sich vor einem Vertragsabschluss gründlich über deren Besonderheiten informieren. Der Gesetzgeber hat an Rürup- Renten strenge Anforderungen gestellt. So ist das Angesparte mindestens bis zum 60. Lebensjahr des Vorsorgesparers unantastbar. Die Police kann weder beliehen, noch verschenkt, verkauft, vererbt oder verpfändet werden. Die Auszahlung ist nur in Form einer lebenslangen Rente zulässig und darf frühestens zu Beginn des Rentenalters beginnen, also mit 60 Jahren. Einzige Ausnahme: Liegt so wenig Geld im Vertrag, dass nur eine Minirente um die 25 Euro herausspringen würde, darf das Kapital zu Rentenbeginn in Form einer Einmalzahlung ausgeschüttet werden. Ansonsten erhalten Sie bei der Rürup-Rente nach Vertragsabschluss kein Kapital mehr zurück. Das gilt auch im Todesfall, es sei denn, Sie wählen einen Tarif mit zusätzlichem Todesfallschutz.
Seit Beginn dieses Jahres müssen alle Rürup-Produkte als Voraussetzung für die staatliche Förderung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert sein. Diese Zertifizierung ist jedoch kein Qualitäts-Siegel. Sie besagt nur, dass das Produkt steuerlich förderfähig ist.
Welche Vertragsmodelle gibt es?
Angeboten werden Rürup-Verträge in erster Linie von der Versicherungsbranche. Die offeriert die Basis-Vorsorge in verschiedenen Chance-Risiko-Varianten. Für Sicherheitsbewusste gibt es die Rürup-Police als klassische Rentenversicherung Risikobereite können die Rürup-Rente aber auch als Fondspolice erhalten. Dann tragen Sie als Kunde allerdings das volle Anlagerisiko. Wenn Sie das scheuen, auf die Ertragschancen des Kapitalmarkts aber nicht verzichten möchte, können Sie zu Rürup-Fondspolicen mit einer Garantie auf Kapitalerhalt greifen. Dann übernimmt der Versicherer die Gewähr, dass zu Rentenbeginn zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
Auch die Fondsbranche bietet neuerdings Rürup-Fondssparpläne an. Den Fondssparplan läuft bis zum Rentenbeginn. Dann wird das angesparte Kapital in eine Rentenversicherung umgeschichtet, die ihnen dann eine lebenslange Rente auszahlt.
Bei den meisten Anbietern können Sie die Rürup-Rente mit einer Hinterbliebenenabsicherung/Todesfallleistung kombinieren. Bedenken Sie aber: Diese Leistung kann nur an ihren Ehepartner als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Oder an Ihre Kinder, solange diese noch kindergeldberechtigt sind. In allen anderen Fällen wäre der Vertrag nicht förderfähig. Zudem gibt es den Todesfallschutz nicht umsonst. Er muss aus den laufenden Beiträgen bezahlt werden. Weil dadurch weniger in den Kapitalaufbau fließt, sinkt die Höhe der Rentenleistung, Das gilt auch, wenn die Rürup-Rente mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente kombiniert wird. Dies ist ebenfalls nicht förderschädlich, sofern die Kosten für alle Vertragszusätze zusammen insgesamt pro Jahr nicht mehr als 49 Prozent des Beitrags für die Rürup-Police ausmachen.
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