Berufsunfähigkeit
Ob körperliche oder psychische Krankheiten: Das Risiko, vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen zu müssen, ist hoch und sollte gut abgesichert sein
Das Risiko der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ist für Sie nicht nur als Familienversorger, sondern auch wenn Sie alleinstehend sind, ein wichtiges Thema. Geht es dabei doch auch darum, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern. Das Risiko, irgendwann aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr den bisherigen Beruf ausüben zu können, wird häufig unterschätzt. Immerhin werden rund 25 Prozent aller Arbeitnehmer irgendwann in ihrem Arbeitsleben berufsunfähig. Unfälle sind dagegen nur für etwa ein Zehntel der Invaliditätsfälle verantwortlich. Eventuell bereits vorhandene Unfallversicherungen decken daher das Berufsunfähigkeitsrisiko nur zu einem sehr geringen Teil ab.
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit kann einen tiefen finanziellen Absturz nach sich ziehen. Gesetzlich Rentenversicherte, die ihren Beruf nicht einmal zur Hälfte des üblichen Umfangs ausüben können, erhielten schon in der Vergangenheit im Schnitt nur etwa ein Viertel des letzten Bruttoeinkommens als Rente. Alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen trifft zudem eine zum 1. Januar 2001 in Kraft getretene Neuregelung der gesetzlichen Absicherung hart. Gehören Sie zu dieser Altersgruppe, gibt es im Fall der Berufsunfähigkeit keinerlei gesetzlichen Versicherungsschutz mehr. Ersetzt wurde die bisherige Berufsunfähigkeitsrente durch eine Erwerbsminderungsrente. Dabei spielt Ihr bisher ausgeübter Beruf keine Rolle mehr. Die volle Rente erhält nur die- oder derjenige, der nicht mehr in der Lage ist, mehr als drei Stunden täglich zu arbeiten. Als Akademiker kommt dabei für Sie also zum Beispiel auch ein Job als Pförtner infrage. Wer noch mehr als drei, aber nicht mehr als sechs Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die halbe Rente. Das entspricht in etwa 17 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens.
Etwas besser sieht es aus, wenn Sie vor dem Stichtag geboren wurden. Sie können dann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Voraussetzung ist: Sie sind nur noch in der Lage, in ihrem ausgeübten oder einem vergleichbaren Beruf weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten. Allerdings gibt es auch dann lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente – und nicht mehr wie früher zwei Drittel.
Führt dagegen ein Arbeitsunfall zur Invalidität, sieht die Versorgung wesentlich besser aus: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bis zu zwei Drittel des letzten Bruttoeinkommens als Rente.
Besonders hart kann es Sie als Berufseinsteiger treffen. Rentenansprüche bestehen nämlich nur, wenn bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit oder der eingeschränkten Erwerbsfähigkeit bereits mindestens 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt wurden, davon wenigstens 36 Monatsbeiträge in den letzten fünf Jahren. Angerechnet werden dabei allerdings auch Zeiten, in denen wegen Kindererziehung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit tatsächlich keine Zahlungen erfolgt sind. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, gehen Versicherte völlig leer aus, es sei denn, die Erwerbsminderung oder -unfähigkeit wurde durch einen Arbeitsunfall verursacht.
Privater Berufsunfähigkeitsschutz
Werden Sie berufs- oder erwerbsunfähig, können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard also nur dann halten, wenn eine zusätzliche private Absicherung besteht. Die Versicherer bieten hier den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an, die die Lücke zwischen aktuellem Einkommen und bestehenden Rentenansprüchen schließen sollte. Wie hoch die versicherte Zusatzrente sein muss und welche Laufzeit sinnvoll ist, hängt entscheidend von Ihren bereits erreichten Rentenansprüchen für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ab. Deren Höhe können Sie sich bei den Rentenversicherungsträgern oder der für Sie zuständigen Versorgungseinrichtung berechnen lassen.
Die richtige Vertragsgestaltung
Für einen Vertragsabschluss kommen gleich mehrere Produktvarianten infrage: eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine mit dem Abschluss einer Risikolebensversicherung, einer Kapitallebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung gekoppelte Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ). In den meisten Fällen empfiehlt sich die Kopplung von BUZ und Risikolebensversicherung, weil Sie so gleichzeitig die beiden wesentlichen Existenzrisiken absichern, und zwar kostengünstig, denn diese Kombination ist oft nur wenig teurer als eine reine Berufsunfähigkeitspolice.
Die Auswahl des günstigsten Angebots ist allerdings nicht ganz einfach. Ein Prämienvergleich allein reicht hier nämlich nicht aus. Denn in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Anbieter gibt es durchaus wichtige Unterschiede. Sie können eine ganze Reihe von Stolpersteinen enthalten, die im ungünstigsten Fall dazu führen, dass Sie trotz gezahlter Prämien später leer ausgehen. Schauen Sie deshalb vor Vertragsabschluss genau ins Kleingedruckte und achten Sie dabei insbesondere auf die Voraussetzungen, unter denen die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird.
Absolute Ehrlichkeit ist bei den Angaben zu eventuell bestehenden Vorerkrankungen wichtig. Denn sollte der Versicherungsfall eintreten, wird der Versicherer genau prüfen, ob es nicht schon bei Vertragsabschluss Anzeichen für eine Erkrankung gab, die Sie hätten angeben müssen. Schon bei geringen Anzeichen dafür verweigern viele Versicherer die Rentenzahlung.
Tipp
Sind Sie unsicher, welcher Tarif der richtige ist und welchen Versicherungsschutz Sie benötigen? Dann sollten Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten lassen. Das dafür fällige Honorar ist angesichts der Tragweite der Entscheidung eine sinnvolle Investition.
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