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Todesfall

Der Tod eines Partners ist immer ein großer und schmerzhafter Verlust. Dabei müssen Sie aber auch an finanzielle Folgen denken. Sichern Sie sich daher ab.

An erster Stelle der abzusichernden existenziellen Risiken steht meist der Todesfall. Nur Singles, die niemanden zu versorgen haben, bilden hier eine Ausnahme. Ansonsten muss sich jeder, der in einer Beziehung oder Familie lebt oder finanziell für andere Menschen sorgt, die Frage stellen, was mit den Hinterbliebenen geschieht, falls er oder sie schon in jüngeren Jahren versterben sollte.

Ein Muss für Familien

Stirbt zum Beispiel der Hauptverdiener einer Familie, muss der Verdienstausfall zumindest über einige Jahre durch eine Versicherungssumme kompensiert werden. Aber auch der Tod eines Partners, der wegen der Kindererziehung nicht berufstätig war, hat finanzielle Folgen. Schließlich muss die Kinderbetreuung dann mit Hilfe von außen geregelt und finanziert werden. Auf die gesetzliche Absicherung sollten Sie sich dabei nicht verlassen, denn die gesetzlichen Witwen- oder Witwerrenten reichen vor allem bei jungen Menschen keinesfalls für eine zulängliche finanzielle Versorgung aus.

Versicherungssumme nicht zu niedrig abschließen

Sicherheit – und das bei relativ geringen Kosten – bietet der Abschluss einer Risikolebensversicherung. Hierbei bezahlen Sie mit Ihren Prämien lediglich den Risikobeitrag und sparen nicht zusätzliches Kapital an, wie bei einer Kapitallebensversicherung. Deshalb fällt der Beitrag deutlich niedriger aus. Wählen Sie die Versicherungssumme so hoch, dass die Hinterbliebenen einen längeren Zeitraum überbrücken können, im Idealfall, bis Ihre Kinder finanziell eigenständig sind. Nehmen Sie als Richtwert für die Versicherungssumme zumindest drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter. Die Laufzeit sollte ebenfalls so gewählt werden, dass der Versicherungsschutz besteht, bis die Kinder auf eigenen Beinen stehen oder ein nichtberufstätiger Partner ausreichend Zeit hat, beruflich wieder Fuß zu fassen.

Schuldenfreiheit im Todesfall

Bestehen noch Schulden, etwa aus der Finanzierung des Eigenheims, sollte die Versicherungssumme zumindest die Restschuld abdecken. Dann kann Ihr Partner oder Ihre Familie im Todesfall den Kredit tilgen. Die wegfallende Darlehensrate und die fehlende Mietbelastung tragen dann kräftig zur Entlastung des Haushaltsbudgets bei. Allerdings ist die schnelle Tilgung oft nicht möglich, weil der Darlehensvertrag sie nicht zulässt. Da hilft nur das Gespräch mit dem finanzierenden Geldinstitut. Zumindest gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sollte in solchen besonderen Lebenssituationen der vorzeitige Vertragsausstieg möglich sein.

Versicherungsvertrag richtig gestalten

Welche Versicherungsprämie Sie zahlen müssen, hängt vor allem von der Höhe der Versicherungssumme und Ihrem Alter zu Vertragsbeginn ab. Je älter Sie zum Vertragsabschluss sind, desto teurer wird es. Denn natürlich steigt mit zunehmendem Alter auch das Todesfallrisiko und damit die Wahrscheinlichkeit, dass der Versicherer irgendwann zahlen muss. Außerdem zahlen Männer regelmäßig mehr als Frauen, da sie statistisch eine geringere Lebenserwartung haben. Ab dem 55. oder 60. Lebensjahr ist bei vielen Versicherern sogar ein Vertragsabschluss überhaupt nicht mehr möglich.

Auch in jüngeren Jahren führen viele Versicherer bei hohen Vertragssummen eine Gesundheitsprüfung durch. Bei Summen von 200.000 oder 250.000 Euro oder ernsthaften Vorerkrankungen müssen Sie dafür oft einen Arzt aufsuchen. Bei geringeren Beträgen reicht es dagegen meist aus, einen detaillierten Fragebogen auszufüllen. Schummeln sollten Sie beim Ausfüllen auf keinen Fall. Denn stellt sich später heraus, dass Sie wissentlich falsche Angaben gemacht haben, gehen Ihre Hinterbliebenen leer aus.

Stehen die Eckdaten für den Vertrag fest, entscheidet die günstigste Prämie über den besten Anbieter. Für Paare ist eine Risikoversicherung auf „verbundene Leben“ oft preiswerter als zwei Einzelverträge. Hier wird die Versicherungssumme dann nur einmal fällig, und zwar beim Tod des zuerst versterbenden Partners.

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