Freistellungsauftrag
Unabhängig vom Einkommen kann der Steuerabzug außerdem von vornherein immer für Beträge von 801 Euro für Alleinstehende (Freibetrag von 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale) bzw. 1.602 Euro für Verheiratete vermieden werden. Denn so hoch sind die pauschalen Freibeträge, die der Fiskus Anlegern zubilligt, ohne Steuern davon zu kassieren. Damit erst gar keine Abgeltungsteuer abgezogen wird, können Sie den Geldinstituten, bei denen Sie Anlageerträge erzielen, einen Freistellungsauftrag erteilen, insgesamt maximal bis zur Höhe des Freibetrages. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei den Anbietern.
Sollten einmal Steuern abgezogen werden, obwohl Sie den Freibetrag noch nicht voll ausgeschöpft haben, ist auch das kein Beinbruch. Sie können sich die zu viel gezahlten Beträge bei der nächsten Steuererklärung wieder zurückholen.
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