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Immobilien

Auch auf Mieterträge aus Immobilien wird keine Abgeltungsteuer fällig. Hier gelten nach wie vor eigene steuerliche Regelungen, was Abschreibungen und die Ertragsbesteuerung angeht. Als Spekulationsfrist für vermietete Objekte muss weiterhin ein Zeitraum von zehn Jahren zwischen Kauf und Verkauf eingehalten werden, wenn der Verkaufsgewinn steuerfrei bleiben soll.

Wenn Sie in offene Immobilienfonds investieren, gelten dagegen die gleichen Abgeltungsteuerregeln wie bei Wertpapierfonds.

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