finanzversteher.de
präsentiert von der ING-DiBa

Kapitallebensversicherungen

Auch bei klassischen und fondsgebundenen Kapitallebens- und Rentenversicherungen wird keine Abgeltungsteuer fällig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind: Der Vertrag läuft mindestens 12 Jahre und wird nicht vor dem 60. Geburtstag fällig. In diesem Fall gilt das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Dabei wird vom Auszahlungsbetrag des Vertrages die Summe der gezahlten Beiträge abgezogen. Auf die Hälfte der Differenz wird dann der persönliche Steuersatz des Vertragsinhabers fällig. Liegt dieser Satz zum Beispiel bei 30 Prozent, beträgt die Steuerbelastung 15 Prozent auf den Gesamtertrag. Also weniger als bei der Abgeltungsteuer. Bei höherem Einkommen kann die Belastung aber auch auf über 20 Prozent steigen.

Für Lebensversicherungsverträge, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, entfällt dagegen die Besteuerung komplett, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist.

Wird der Vertrag bei Fälligkeit in eine lebenslange Rente umgewandelt, müssen Sie den je nach Renteneintrittsalter unterschiedlichen Ertragsanteil der Rente mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Bei einer mit dem 65. Geburtstag beginnenden Rente liegt der Anteil bei 18 Prozent. Das gilt auch, wenn Sie einen anderweitig angesparten größeren Geldbetrag in eine sogenannte Sofortrente investieren.

Diese steuerlichen Vorteile gegenüber der Pauschalversteuerung mit 25 Prozent müssen allerdings mit einigen Einschränkungen erkauft werden. Insbesondere mit einer sehr geringen Flexibilität und einer geringen Transparenz der Versicherungsverträge. Und was am Ende als Kapital herauskommt, ist ebenfalls ungewiss, da dies entscheidend von der nicht garantierten Überschussbeteiligung abhängt.

weiterlesen