NV-Bescheinigung
Wer dagegen über ein sehr geringes steuerpflichtiges Einkommen verfügt und weniger als 25 Prozent Steuern zahlt, kann sich die zu viel abgezogenen Steuern über die Steuererklärung wieder zurückholen. Wenn Sie überhaupt keine Steuern zahlen müssen, weil Ihr Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt, können Sie sogar alle Kapitalerträge ohne Abzug kassieren. Sie müssen den Geldinstituten dann nur eine vom Finanzamt ausgestellte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen. Die erhalten vor allem Rentner, weil nur ein geringer Teil der Rente als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet wird.
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