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Wichtige Riester-Infos

Das Gesetz verpflichtet die Anbieter von Riester-Rentenverträgen dazu, Interessenten und Vertragsinhabern eine ganze Reihe von Informationen zu liefern, und zwar sowohl vor Vertragsabschluss als auch jährlich während der Vertragslaufzeit:

Informationen vor Vertragsabschluss

Schon vor dem Vertragsschluss müssen Anbieter von Riester-Verträgen potenziellen Kunden folgende Informationen bereitstellen:

  • Die Höhe und zeitliche Verteilung der Abschlusskosten
  • Die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals oder des zu gewährenden Darlehens

Eine Modellrechnung zur Vertragsentwicklung über einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren. Dabei müssen die vertraglich vereinbarten Beiträge und eine feste jährliche Verzinsung (von 2, 4 oder 6 Prozent) berücksichtigt werden. Den sich so ergebenden Vertragsguthaben sind jeweils die bis dahin gezahlten Beiträge gegenüberzustellen:

  • Informationen zu den Anlagemöglichkeiten und der Struktur des Anlageportfolios sowie zu dessen Risikopotenzial
  • Angaben zur Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge
  • Die Kosten für den Wechsel zu einem anderen begünstigten Produkt, sowohl beim bisherigen als auch bei einem anderen Anbieter
  • Die Information zur Möglichkeit einer Vertragsumwandlung, wenn der zukünftige Riester-Sparer bereits ein Anlageprodukt bei dem Anbieter hat
  • Die Information über die Zertifizierungsnummer des Produktes, die Zertifizierungsstelle und die Bedeutung der Zertifizierung

Jährliche Kundeninformation

Außerdem müssen Anbieter bei laufenden Verträgen dem Sparer Informationen über die folgenden Punkte schriftlich mitteilen:

  • Die Verwendung der eingezahlten Vorsorgebeiträge
  • Das bisher gebildete Kapital
  • Die einbehaltenen anteiligen Abschlusskosten
  • Die anteiligen Verwaltungskosten für das gebildete Kapital
  • Die erwirtschafteten Erträge
  • Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Kapitalanlage

Die Kosten sind bei allen einmaligen und laufenden Vertragsinformationen immer auch in Euro und Cent anzugeben.

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