In einer zunehmend globalisierten Welt wird die gezielte Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Einkünften immer wichtiger. Dies betrifft nicht nur Unternehmen, sondern auch Einzelpersonen, die international tätig sind. Die richtige internationale Steuerplanung kann sich erheblich auf Ihre Nettoerträge auswirken. Das Internationale Steuerrecht bietet Werkzeuge und Regelungen, die Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren und rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Ein zentraler Aspekt des Internationalen Steuerrechts ist das sogenannte Welteinkommensprinzip. Dieses Prinzip besagt, dass Steuerinländer alle Einkünfte, unabhängig vom Ursprungsland, in ihrem Heimatstaat deklarieren müssen. Bei längeren Auslandseinsätzen muss zudem geprüft werden, ob die unbeschränkte Steuerpflicht weiterhin besteht. Hierbei spielen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) eine entscheidende Rolle, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und die Steuerpflicht klar zu definieren.
Internationale Steuerplanung und -optimierung beinhalten zudem die strategische Nutzung von rechtlichen und steuerrechtlichen Möglichkeiten. Ob durch die Gründung und Beendigung von Betriebsstätten oder das Verständnis der spezifischen Regeln und Vorteile, die durch DBAs und nationale Steuerrechte entstehen – all diese Aspekte tragen zu einer effektiven Steuerstrategie bei.
Wichtige Erkenntnisse
- Welteinkommensprinzip erfordert Deklaration aller ausländischen Einkünfte.
- Doppelbesteuerungsabkommen verhindern die doppelte Steuerpflicht.
- Strategische Steuergestaltung kann die Steuerlast erheblich reduzieren.
- Gründung und Beendigung von Betriebsstätten bieten steuerliche Vorteile.
- Prüfung der Steuerpflicht ist bei langfristigen Auslandseinsätzen essentiell.
Einführung in das internationale Steuerrecht
Das internationale Steuerrecht ist ein komplexes Feld, das durch die zunehmende Globalisierung und das internationale Geschäftswachstum erheblich an Bedeutung gewonnen hat. Es umfasst Regelungen, die darauf abzielen, grenzüberschreitende Steuern sparen zu ermöglichen und doppelte Besteuerung zu vermeiden. Unternehmen und Privatpersonen müssen sich gut informieren, um von der internationalen Steuerplanung zu profitieren und rechtliche sowie finanzielle Herausforderungen zu meistern.
Grundlagen und Bedeutung
Die Grundsätzlichkeit des internationalen Steuerrechts beruht auf dem Prinzip des Welteinkommens und des Territorialprinzips. Steuerinländer, deren gesamtes weltweites Einkommen in Deutschland besteuert wird, unterliegen der unbeschränkten Steuerpflicht. Dies betrifft 100% ihres Einkommens gemäß Welteinkommensprinzip. Im Gegensatz dazu werden beschränkt Steuerpflichtige nur für ihr in Deutschland erzieltes Einkommen besteuert, was ebenfalls 100% ihres Einkommens nach dem Territorialprinzip betrifft.
Deutschland hat derzeit 91 bilaterale Steuerabkommen, die sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen, um Steueroptimierung zu fördern. Die Einhaltung dieser Abkommen und der OECD-Richtlinien erleichtert die internationale Steuerplanung und hilft, grenzüberschreitende Steuern sparen zu können.
Herausforderungen bei grenzüberschreitenden Einkünften
Grenzüberschreitende Einkünfte bringen spezifische Herausforderungen mit sich. Insbesondere die Gefahr der Doppelbesteuerung und die Komplexität bei der Anwendung internationaler Steuerabkommen sind wesentliche Hürden. Beispielsweise liegt die Compliance-Rate multinationaler Unternehmen bei etwa 68%, wobei internationale Steuerstreitigkeiten aufgrund unklarer Begriffe in etwa 15% der Fälle in der Europäischen Union auftreten.
Darüber hinaus wirkt sich die EU-Anti-Tax Avoidance Directive (ATAD) erheblich auf die Steuereinnahmen der Mitgliedstaaten aus, mit einer prognostizierten Steigerung von 10-15% bis 2025. Die Kenntnis dieser Regelungen und die korrekte Anwendung kann erheblich dazu beitragen, grenzüberschreitende Steuern zu sparen und finanzielle sowie rechtliche Aspekte effektiv zu managen.
Steuerrechtliche Regelungen und Doppelbesteuerungsabkommen
Die Steuerregelungen im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind entscheidend, um die Besteuerung von Einkünften zwischen verschiedenen Ländern zu verteilen. Deutschland hat rund 100 Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Diese Abkommen basieren häufig auf dem OECD-Musterabkommen, das seit 1977 als Vorlage dient und im Laufe der Jahre mehrere Überarbeitungen erfahren hat, insbesondere in den Jahren 1992, 2008, 2010 und 2017.
Wichtige DBA-Regelungen
Die Abkommensregelungen basieren auf dem Welteinkommensprinzip für Steuerinländer und dem Territorialitätsprinzip für Steuerausländer. Beispielsweise kann ein deutscher Investor einer Quellensteuer von 35 % auf Dividenden in der Schweiz unterliegen. Ein deutscher Monteur, der in Frankreich arbeitet, kann auf sein Einkommen sowohl in Deutschland als auch in Frankreich besteuert werden. In vielen Fällen kann durch Doppelbesteuerungsabkommen die Mehrfachbesteuerung vermieden werden, was besonders für international tätige Fachkräfte relevant ist.
- Österreich hat mit den wichtigsten Staaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen.
- Das österreichische Steuerrecht sieht für Staaten ohne DBA eine einseitige Entlastungsmöglichkeit vor.
- In vielen DBAs sieht eine Quellensteuer von 5% bei Schachteldividenden und 15% bei anderen Dividenden vor.
OECD-Musterabkommen und nationale Unterschiede
Das OECD-Musterabkommen dient als internationaler Standard zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und fördert den internationalen Handel und Investitionen. Trotz der Vorlagen des OECD-Musterabkommens gibt es nationale Unterschiede in der Umsetzung. In Deutschland basiert die Gewinnaufteilung zwischen Betriebsstätte und Stammhaus auf dem Fremdvergleichsgrundsatz. Die Definition einer Betriebsstätte kann z.B. eine Dauer von mehr als 12 Monaten für Bauausführungen erfordern. Ebenso kann eine Dienstleistungsbetriebsstätte entstehen, sobald die unternehmerische Tätigkeit einen bestimmten Zeitraum – meist sechs Monate – überschreitet.
Kriterium | Deutschland | Österreich |
---|---|---|
Quellensteuer Dividenden | 15 % bei Ausschüttungen an natürliche Personen | 5 % bei Schachteldividenden, 15 % bei anderen Dividenden |
Betriebsstätte Definition | Dauer von mehr als 12 Monaten | Dauer von mehr als 12 Monaten |
Dienstleistungsbetriebsstätte | Überschreitet meist sechs Monate | Überschreitet meist sechs Monate |
Künstlerische Einkünfte aus Auslandsauftritten dürfen im Staat des Auftritts besteuert werden, unabhängig von der Art der Tätigkeit. Auch auf Zinserträge und Lizenzgebühren können in einigen DBAs Vergünstigungen gewährt werden. Beispielsweise kann der Quellenstaat bei einigen Zinserträgen und Lizenzen kein Besteuerungsrecht haben oder nur ein eingeschränktes Recht ausüben. Für Arbeitnehmer wird die Steuer gewöhnlich im Ansässigkeitsstaat erhoben, außer sie verbringen mehr als 183 Tage im Tätigkeitsstaat.
Wahl der Rechtsform für Steueroptimierung
Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend für die steuerliche Optimierung und kann die Steuerlast international tätiger Unternehmen erheblich beeinflussen. Verschiedene Strukturen wie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften bieten unterschiedliche Vorteile, je nach Art und Umfang der Geschäftstätigkeit.
Personengesellschaften vs. Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften, wie die GbR oder OHG, bieten bestimmte steuerliche Vorteile. Sie unterliegen der Einkommensteuer, was bedeutet, dass die Gewinne auf die einzelnen Gesellschafter verteilt und individuell besteuert werden. Diese Rechtsformen profitieren zudem von der Thesaurierungsbegünstigung, wodurch nicht entnommene Gewinne zu einem günstigeren Steuersatz versteuert werden können.
Kapitalgesellschaften, wie die GmbH oder AG, werden hingegen mit der Körperschaftsteuer belastet. Ein klarer Vorteil dabei ist die Höhe der steuerlichen Abzüge, die durch die Wahl der Rechtsform möglich ist. Beispielsweise kann eine GmbH bei einem Gewinn von 100.000 € und einem Privatkonsum von 30.000 € im Jahr etwa 8.000 € an steuerlichen Vorteilen jährlich bieten.
Vor- und Nachteile der Rechtsformen
Die Vor- und Nachteile der Rechtsformen hängen stark von spezifischen Geschäftsanforderungen und steuerlichen Zielen ab. Personengesellschaften bieten Flexibilität und mögliche steuerliche Vorteile durch die Nutzung von Steuerfreibeträgen und die Senkung der Steuerlast durch die individuelle Besteuerung der Gewinne.
Kapitalgesellschaften bieten hingegen eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen und können von einer Holdingstruktur profitieren, die es ermöglicht, Gewinne steuergünstig zu thesaurieren. Dies kann insbesondere bei der späteren Veräußerung des Unternehmens von Vorteil sein.
Kriterium | Personengesellschaft | Kapitalgesellschaft |
---|---|---|
Steuerliche Behandlung | Einkommensteuer auf Gewinnanteile | Körperschaftsteuer |
Thesaurierung | Günstigerer Steuersatz auf nicht entnommene Gewinne | Steuergünstige Thesaurierung in Holdingstrukturen |
Privatkonsum | Individuell abziehbar | Separate Besteuerung des Privatentnahmeverzichts |
Komplexität | Einfacher | Höhere administrative Anforderungen |
Die Entscheidung für die passende Rechtsform sollte sorgfältig unter Berücksichtigung der steuerlichen Optimierung für Auslandseinkünfte sowie der spezifischen Geschäftszwecke getroffen werden.
Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Einkünften
Die Steueroptimierung bei grenzüberschreitenden Einkünften stellt eine bedeutende Herausforderung dar, die gezielte Planung und ein tiefes Verständnis der internationalen Steuerregelungen erfordert. Durch effektive Steueroptimierung können Unternehmen ihre Steuerlast erheblich reduzieren und von den Vorteilen der Steuervermeidung im Ausland profitieren.
Effektive Steuerplanung
Effektive Steuerplanung beginnt mit der Kenntnis der relevanten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Nur sehr wenige Länder, wie Nordkorea, haben kein solches Abkommen. Ohne DBA würde eine deutsche Steuer auf den weltweiten Gewinn 2.272.500 Euro betragen. Wenn jedoch die Freistellungsmethode angewendt wird, beträgt die Steuerbelastung in Deutschland nur 22.500 Euro. Dies zeigt die enorme Reduzierung möglicher Steuerlasten durch effektive Steueroptimierung.
Rolle der Ansässigkeit bei der Steueroptimierung
Die steuerliche Ansässigkeit spielt eine entscheidende Rolle bei der effektiven Steueroptimierung. Unternehmen müssen verstehen, wie verschiedene Regierungen Ansässigkeit definieren und welche Auswirkungen dies auf die Steuerpflicht hat. So beträgt der Steuersatz in den USA beispielsweise 34 % auf einen Gewinn von 5 Millionen Euro (1.700.000 Euro), während der Unternehmenssteuersatz in Deutschland bei 45 % liegt. Bei Anwendung der Anrechnungsmethode bleibt nach Abzug der im Ausland gezahlten Steuern ein deutsches Steueraufkommen von 572.500 Euro übrig, was die Gesamte Steuerbelastung mit dieser Methode auf 2.272.500 Euro erhöht.
Metode | Steuerbelastung |
---|---|
Freistellungsmethode | 1.722.500 Euro |
Anrechnungsmethode | 2.272.500 Euro |
Die Wahl der richtigen Methode der Steuervermeidung im Ausland hängt oft von individuellen Unternehmensstrategien und den spezifischen Steuergesetzen der beteiligten Länder ab. Durch die gezielte Anwendung der richtigen Methoden können Unternehmen eine effektive Steueroptimierung erreichen und somit ihre Steuerlast erheblich reduzieren.
Maßnahmen zur Steuervermeidung im Ausland
Die Steuervermeidung im Ausland wird von vielen Unternehmen als Strategie genutzt, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Schätzungen zufolge entgehen der EU allein durch Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen Steuereinnahmen in Höhe von 50 bis 70 Milliarden Euro pro Jahr. Bei Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren wie spezielle Steuerregelungen und Ineffizienzen bei der Steuererhebung steigt dieser Betrag auf fast 190 Milliarden Euro, etwa 1,7 % des BIP der EU.
Ein wichtiger Ansatz zur Steuervermeidung im Ausland ist die Verlagerung von Betriebsstätten in Länder mit günstigeren Steuerbedingungen. Multinationale Unternehmen können ihre Gewinne durch künstliche Preisgestaltung innerhalb der Unternehmensgruppe in Niedrigsteuerländer verlagern. Des Weiteren nutzen viele Unternehmen legale Steueranreize, die von verschiedenen Jurisdiktionen angeboten werden.
Das System für den Austausch von Steuerinformationen trägt ebenfalls zur Reduzierung der Steuervermeidung im Ausland bei. Seit 2011 haben die Mitgliedstaaten mehrere Gesetzgebungsinitiativen genehmigt, um einen effektiven Informationsaustausch zu ermöglichen. Dennoch meldet nur eine Handvoll Mitgliedstaaten alle erforderlichen Informationen, was dazu führt, dass bestimmte Einkünfte nicht besteuert werden. Zwischen 2014 und 2019 wurde das System intensiv geprüft, und der Hof besuchte fünf Mitgliedstaaten – Italien, die Niederlande, Polen, Spanien und Zypern – um die Wirksamkeit der ausgetauschten Informationen zu bewerten.
In der Anfangsphase des Informationsaustauschs erhielten die Mitgliedstaaten hilfreiche Leitlinien von der Kommission, jedoch wurden in jüngster Zeit keine neuen Leitlinien veröffentlicht. Diese Herausforderungen zeigen, dass trotz internationaler Bemühungen noch Lücken im System bestehen, die Unternehmen zur Steuervermeidung im Ausland nutzen können.
Abschließend lässt sich sagen, dass effektive Maßnahmen zur Steuervermeidung im Ausland nicht nur auf gesetzliche Optimierungen, sondern auch auf die internationale Zusammenarbeit und den Austausch von Steuerinformationen angewiesen sind.
Steuerfreistellungen und Sondervergütungen
Die Regelungen zu Steuerfreistellungen und Sondervergütungen sind von entscheidender Bedeutung für die sichere und planmäßige Abwicklung internationaler Einkünfte. Die entsprechenden Vorschriften betreffen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber und sind in verschiedenen Gesetzen und Abkommen verankert.
Regelungen nach § 50d Abs. 10 EStG
Nach § 50d Abs. 10 des Einkommensteuergesetzes (EStG) gibt es spezielle Vorgaben für Steuerfreistellungen, die in internationalen Kontexten greifen. Dies ist besonders relevant bei der Steuerberatung bei internationalen Einkünften, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Beispielsweise erlaubt die Vorschrift eine Freistellung, wenn die Einkünfte in einem anderen Staat bereits besteuert wurden und dort nicht zurückerstattet werden.
Besonderheiten der Sondervergütungen
Sondervergütungen, wie Boni oder zusätzliche Zahlungen, unterliegen speziellen Steuerregelungen. Während der COVID-19-Pandemie wurde die Behandlung von Homeoffice-Tagen in verschiedenen bilateralen Abkommen anerkannt. Ferner beeinflussen dauerhafte Lücken in Abkommen über grenzüberschreitende Arbeitstage die Steuersituation betroffener Arbeitnehmer erheblich.
„Die Anerkennung von Homeoffice-Arbeitstagen als gültige Arbeitstage im Vertragsstaat während der COVID-19-Pandemie demonstriert die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit internationaler Steuerabkommen.“
Hier eine Übersicht über die einschlägigen Fakten und Regulierungen:
Faktor | Details |
---|---|
Zeitliche Begrenzung | Bis 30. Juni 2022 für spezielle Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie |
Homeoffice-Tage | Erkannt als gültige Arbeitstage im Vertragsstaat |
60-Arbeitstage-Regel | Proportionale Reduktion, angepasst an COVID-19-Maßnahmen (60/366) |
Zusätzliche Steuer | 25% gemäß § 32d Abs. 1 EStG, verbleibendes Nettoeinkommen €55,000 bei einem Bruttoeinkommen von €100,000 |
Unilaterale Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung | Befreiung ausländischer Einkünfte gemäß § 34c Abs. 5 EStG |
Bei der Steuerberatung bei internationalen Einkünften ist es essenziell, die Besonderheiten der Steuerfreistellungen und Sondervergütungen zu verstehen, um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Praktische Tipps für die Optimierung der grenzüberschreitenden Steuersituation
Die Optimierung der grenzüberschreitenden Steuersituation ist für viele Unternehmen und Privatpersonen eine herausfordernde Aufgabe. Umso wichtiger ist es, gut informierte Entscheidungen zu treffen und dabei die Steuerlast möglichst gering zu halten.
Nutzung von Standortvorteilen und Steuervorteilen
Standortwahl spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, die grenzüberschreitende Steuersituation zu optimieren. Verschiedene Länder bieten unterschiedliche Steuervorteile, wie verringerte Körperschaftsteuer, spezifische Steueranreize für Investitionen oder Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Daher ist es wichtig, diese Vorteile sorgfältig zu analysieren und in die Steuerplanung einzubeziehen.
- Identifikation von Steueroasen und Niedrigsteuerländern.
- Nutzung von Freihandelsabkommen und Steuervergünstigungen.
- Beachtung der Vorschriften zur Betriebsstättengründung.
Effektive Steuerberatung und Planung
Eine qualifizierte Steuerberatung bei internationalen Einkünften ist unerlässlich, um legale Möglichkeiten zur Steueroptimierung ausschöpfen zu können. Fallbeispiele und Rundum-Beratung sind dabei gleichermaßen wichtig:
- Durchführung einer umfassenden Steueranalyse der bestehenden Einkünfte.
- Beratung bei der Wahl der effektivsten Rechtsform und Unternehmensstruktur.
- Prüfung der Auswirkungen von steuerlichen Regelungen und internationalen Abkommen, wie BEPS.
Die Bedeutung von Steuerberatung bei internationalen Einkünften wird angesichts wachsender Globalisierungsbestrebungen weiterhin zunehmen. Auch kleine und mittlere Unternehmen sollten ihre Geschäftsstrategien und Steuerplanungen dementsprechend anpassen, um in einem zunehmend wettbewerbsorientierten Umfeld erfolgreich zu bleiben.
Steuerberater und Mandanten müssen eng zusammenarbeiten, um proaktive Steuerstrategien entwickeln und umsetzen zu können. Dies trägt nicht nur zur Senkung der Steuerbelastung bei, sondern fördert auch die langfristige Wirtschaftlichkeit und Stabilität des Unternehmens.
Ein regelmäßiger Austausch und die jährliche Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen helfen Ihnen und Ihrem Steuerberaterteam, immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung zu bleiben und die besten Ergebnisse für Ihre grenzüberschreitende Steuersituation zu erzielen.
Aktuelle Entwicklungen und Änderungen im Jahr 2025
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Gesetzesänderungen mit sich, die bedeutende Auswirkungen auf die Steueroptimierung haben werden. Diese Änderungen betreffen sowohl nationale als auch internationale steuerliche Regelungen, welche Unternehmen und Privatpersonen betreffen.
Neufassungen und Gesetzesänderungen
Einige der wesentlichen Gesetzesänderungen 2025 betreffen die Quellensteuer, Sozialabgaben und steuerliche Freistellungen. Die Quellensteuer für Grenzgänger in der Schweiz beträgt nun 4,5% des Bruttoeinkommens. Ein deutscher Grenzgänger mit einem Einkommen von 80.000 CHF zahlt somit 3.600 CHF an Quellensteuer. Darüber hinaus müssen Schweizer Sozialabgaben von insgesamt 17.520 CHF berücksichtigt werden.
Andere wichtige Änderungen betreffen Photovoltaikanlagen. So wird die maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit vereinheitlicht. Zudem gilt die Steuerbefreiung für Sanierungserträge auch im Fall der Restschuldbefreiung gemäß § 3a Abs. 4 EStG. Diese Neufassungen sollen die Steueroptimierung vereinfachen, indem sie klare und einheitliche Regelungen schaffen.
Einfluss neuer Regelungen auf die Steueroptimierung
Die neuen Regelungen haben erheblichen Einfluss auf die Steueroptimierung. Für Grenzgänger, die bis zu 49,9% ihrer Arbeitszeit im deutschen Home-Office arbeiten, bleibt der Grenzgängerstatus bestehen. Sollte jedoch mehr als 50% der Arbeitszeit im Home-Office verbracht werden, muss das gesamte Bruttogehalt in Deutschland versteuert werden.
Das Bundesgesetz über die Besteuerung der Telearbeit in internationalen Beziehungen, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, schafft zusätzliche Regelungen zur Flexibilität des Arbeitsortes. Auch die Änderungen zur elektronischen Übermittlungspflicht (E-Bilanz) gelten ab Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2027 beginnen. Diese Entwicklungen erfordern eine genaue Planung und Anpassung der Steuerstrategien, um mögliche Vorteile optimal zu nutzen.
Kategorie | Details |
---|---|
Quellensteuer | 4,5% des Bruttoeinkommens |
Schweizer Sozialabgaben | 17.520 CHF |
Maximale Bruttoleistung PV-Anlagen | 30 kW (peak) je Einheit |
Steuerbefreiung Sanierungserträge | Gemäß § 3a Abs. 4 EStG |
Home-Office Regelung | Max. 49,9% ohne Statusverlust |
E-Bilanz Übermittlungspflicht | Ab Wirtschaftsjahren nach 31.12.2027 |
Widersprüche und Rechtsprechung
Im Bereich der internationale Steuerplanung sind Widersprüche und bedeutende Gerichtsentscheidungen von zentraler Bedeutung. Besondere Herausforderungen ergeben sich oft durch die unterschiedlichen steuerlichen Vorschriften verschiedener Länder und deren Interpretation durch Gerichte. Ein Beispiel hierfür ist die Klage eines Steuerpflichtigen, der eine Auszahlung von umgerechnet 108.073 € aus einem US-amerikanischen „401(k) pension plan“ erhalten hat. Diese Auszahlung wird gemäß § 22 Nr. 5 EStG als sonstige Einkünfte besteuert.
Ein wesentlicher Aspekt der Rechtsprechung im Steuerrecht betrifft die Besteuerung dieser Einkünfte. Der Gesetzgeber hat am 07.12.2006 dem Protokoll zur Änderung des DBA-USA zugestimmt, welches in Artikel 18A Abs. 3 DBA-USA „401(k) pension plans“ als vergleichbare Altersvorsorgesysteme anerkennt. Die Leistungen nach § 22 Nr. 5 EStG umfassen sowohl laufende Zahlungen als auch einmalige Kapitalauszahlungen. Es werden jedoch nur die Differenzbeträge zwischen der Auszahlung und den in den USA geleisteten Beiträgen besteuert.
Ein weiteres Beispiel betrifft den automatischen Austausch finanzieller Kontoinformationen gemäß § 1 Abs. 1 FKAustG, insbesondere im Kontext mit Schweizer Konten. Deutschland hat am 29. Oktober 2014 ein multilaterales Abkommen unterzeichnet, das den Austausch finanzieller Kontoinformationen mit Schweizer Behörden erleichtert. Die Rechtsprechung im Steuerrecht bestätigt, dass die Verarbeitung und Speicherung dieser Daten durch das BZSt gemäß § 5 Abs. 3 FKAustG im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen erfolgt. Die rechtliche Überprüfung von Ansprüchen stellt sicher, dass alle denkbaren rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden, selbst wenn diese nicht explizit von den Klägern geltend gemacht werden.
Die Rechtsprechung zeigt auch, dass die Datenverarbeitung zur Erfüllung der legitimen gesetzlichen Zwecke nicht als Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angesehen werden kann. Diese Praxis unterstreicht die Bedeutung der internationalen Steuerplanung, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Pflichten sowohl im Inland als auch im Ausland korrekt erfüllt werden.